Mikroplastik-Verbot in Kosmetika
Mikroplastik-Verbot bei Kosmetika
Der Begriff „Glitzerverbot“ bezieht sich auf das neue Mikroplastikverbot in der Europäischen Union (EU). Dieses Verbot erstreckt sich schrittweise auf den Verkauf von Mikroplastik, beginnend mit Kosmetikprodukten. Mikroplastik wird von der UN definiert als feste, wasserunlösliche Kunststoffpartikel, die 5 mm oder kleiner sind, einschließlich faserartiger Partikel mit einer Länge von weniger als 15 mm. Das Verbot gilt vorerst nicht für flüssige Polymere, die nach europäischem Chemikalienrecht (REACH) bewertet werden.
Die Produktion von Plastik weltweit hat in den letzten 20 Jahren von 200 Millionen Tonnen auf 400 Millionen Tonnen jährlich zugenommen. Das Verbot betrifft Produkte wie Kosmetika mit Glitzer und Peelings sowie Granulatmaterial auf Sportanlagen. Mikroplastik gelangt auf verschiedene Weisen in die Umwelt und hat nachweislich negative Auswirkungen auf die Natur, einschließlich Flusskrebsen und Regenwürmern. Menschen nehmen Mikroplastik über Nahrungsmittel wie Meeresfrüchte auf und atmen es ein, insbesondere in städtischen Gebieten. Die langfristigen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind noch nicht abschließend geklärt.
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Die Hauptquelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik in die Umwelt sind Granulate auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen, oft aus recycelten Autoreifen. Betreibern solcher Sportplätze wird jedoch eine Übergangsfrist von 8 Jahren gewährt, um Alternativen einzuführen, wie Sand, Kork oder Materialien aus Olivenkernen oder Kokosnüssen. Das Verbot für Kosmetika mit Mikrokügelchen tritt ab dem 17. Oktober 2023 in Kraft.
Es ist zu beachten, dass trotz des Verbots beträchtliche Mengen Mikroplastik in die Umwelt gelangen, die nicht absichtlich zugesetzt wurden, insbesondere durch den mechanischen Abrieb von Autoreifen. Etwa ein Drittel des Mikroplastiks in Deutschland stammt aus diesem Abrieb und entspricht 1.230 Gramm Mikroplastik pro Kopf und Jahr, wie vom Fraunhofer-Institut UMSICHT festgestellt wurde. (Quelle: VDI e.V.)
red