13. Oktober 2024
Foto: Pixabay CC

Auf und Ab: Gebrauchter Treppenlift

Die Hauptaufgabe eines Treppenlifts ist es, die Benutzung der Treppe sowohl sicher als auch komfortabel zu gestalten. Was aber, wenn er in einer Wohnung nicht mehr benötigt wird? Dann kann er nach einer Funktionsprüfung und unter Berücksichtigung der neuen Einbausituation durchaus abmontiert und weitergegeben werden.

So müssen keine technischen und materiellen Ressourcen verschwendet werden, die einem nahezu direkten und vor allem passenden Neueinsatz zugeführt werden könnten. Bleibt nur die Frage, woran man als potenzieller Käufer einen solch geeigneten gebrauchten Treppenlift erkennt und worauf es bei möglichen Zuschüssen ankommt.

Welche Merkmale zeichnen potenziell hochwertige gebrauchte Treppenlifte aus?

Es gibt verschiedene Qualitätszeichen wie das GS-Siegel, TÜV- oder ISO-Zeichen, die nur bei Erfüllung von bestimmten Qualitätsstandards verliehen werden. Diese Siegel sind im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen von großer Bedeutung, sollte man einen Treppenlift gebraucht kaufen wollen.

Außerdem müssen gesetzlich vorgeschriebene Angaben wie der Name und die Anschrift des Herstellers, die Lift-Seriennummer, das Baujahr und die maximale Gewichtsbelastung auf einem Typenschild erkennbar sein.

Darüber hinaus sollte man vor dem Erwerb auf weitere Sicherheitsmerkmale achten. Dazu zählen eine Sicherung gegen unbefugte Benutzung, eine Schienenabdeckung, ein Quetsch-Schutz, ein Stopp-Knopf oder eine Totmannsteuerung, individuell anpassbare Rücken- und Armlehnen sowie ein Sicherheitsgurt.

Was muss man im Hinblick auf Zuständigkeiten und Zuschüsse wissen?

Wer von Zuschüssen zum Treppenlift profitieren möchte, muss sich an die richtige Stelle wenden. Somit ist zunächst zu klären, ob die Kranken- oder Pflegekasse oder vielleicht doch die Unfall- oder Haftpflichtversicherung zuständig sind.

Ob ein Treppenlift neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle. Wohl aber, dass mindestens der erste Pflegegrad durch eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst festgestellt und ein diesbezüglicher Versicherungsnachweis erbracht wurde. Zudem ist eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren bei einer Mitgliedschaft von mindestens zehn Jahren in der Pflegekasse Grundbedingung für das Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung.

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung des altersgerechten Umbaus für das barrierefreie Wohnen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Investitionszuschuss (455B). Allerdings müssen noch genug der begrenzten Bundeshaushaltsmittel für die Antragstellung verfügbar sein. Zusätzlich dürfen gebrauchte Treppenlifte höchstens drei Jahre als sein und müssen über eine mindestens ebenso lange Restgarantie verfügen. Der Zuschuss kann von Mietern, privaten Wohnimmobilien-Eigentümern und Wohnungsgenossenschaften beantragt werden und beträgt 10 % der förderfähigen Kosten.

In beiden Fällen ist es jedoch wesentlich, ein Angebot zur Prüfungsfinanzierung bei den Kassen oder der KfW vor dem Kauf einzureichen. Ansonsten ist eine Erstattung der Kosten im Nachhinein nicht möglich.

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